Wir verkaufen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Diese sind vollumfänglich Grundlage und Inhalt jedes Verkaufsabschlusses. Andere Einkaufs- und/oder Lieferbedingungen des Bestellers gelten nur soweit sie mit der Fa. Tooldesign schriftlich vereinbart wurden.
Die von Fa. Tooldesign ausgestellte Auftragsbestätigung ist alleine für den Umfang und die Ausführung der Bestellung maßgebend.
Angebote, Dokumentationen:
Für unsere Zeichnungen, Skizzen, Datenblätter und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.
Für die Richtigkeit der vom Kunden zu Verfügung gestellten Bestellunterlagen – insbesondere deren Zeichnungen und Materialspezifikationen etc. lehnen wir jede Haftung ab. Diesbezüglich unterhalten wir keinen Änderungsdienst.
Alle Maß-, Gewichts- sowie technische Angaben in unseren Unterlagen und Dokumenten werden nach aktuellem Wissenstand abgegeben. Diese entbinden den Anwender der Produkte nicht eine Eignungsprüfung der zu verwendenden Produkte hinsichtlich seiner Anforderungen durchzuführen.
Preise:
Preise sind exklusive aller Steuern und, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde, entsprechend EXW.
Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so ist die Fa. Tooldesign berechtigt, eine angemessene Änderung der vereinbarten Preise zu verlangen.
Die Fa. Tooldesign ist bei neuen Aufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.
Kurzfristige Preisanpassungen infolge Änderungen der Marktverhältnisse oder Infolge Währungskursschwankungen bleiben vorbehalten.
Lieferfristen, Teillieferung, höhere Gewalt:
Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Materialbeistellungen, soweit diese vereinbart wurden.
Ist die Lieferfrist als Zeitraum (und nicht als Termin) angegeben, beginnt sie mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung gemäß unveränderter Offerte.
Jede Lieferfrist verlängert sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn benötigte Angaben oder Unterlagen des Kunde nicht rechtzeitig zukommen, wenn diese vom Kunden mit Zustimmung der Fa. Tooldesign nachträglich geändert werden oder wenn eine Anzahlung verspätet eintrifft.
Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist nicht auf das ausschließliche Verschulden der Fa. Tooldesign zurückzuführen, erwächst dem Kunden hieraus weder ein Recht vom Vertrag zurückzutreten, noch auf die Lieferung zu verzichten, noch Schadenersatz zu verlangen.
Bei höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen, von Fa. Tooldesign nicht zu vertretenden Ereignissen, die die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, kann Fa. Tooldesign für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder vom Vertrag zurücktreten. „höhere Gewalt“ umfasst unter anderem: Krieg, Unruhen, Sabotageakte, Arbeitskampfmaßnahmen, neu erlassene Gesetze und Verordnungen, Handlungen oder Unterlassungen einer Regierung/Behörde, Feuer, Explosionen, Fluten, Stürme, Erdbeben, Seuchen oder Pandemien u. a. unvermeidbare Ereignisse. Unter keinen Umständen kann Fa. Tooldesign für Forderungen haftbar gemacht werden, die in Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäß oder verspätet erfolgten Leistungen stehen.
Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als ein besonderes Geschäft. Unmöglichkeit einer Teillieferung oder Verzug mit einer Teillieferung berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen.
Versand, Übernahme der Ware durch den Kunden:
Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung, Versandart und Versandweg.
Der Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Empfängers. Andere Lieferkonditionen sind ggf. nach erfolgter schriftlicher Absprache zwischen Kunden und Fa. Tooldesign möglich.
Verzögert oder verunmöglicht sich die Übernahme der Lieferung aus Gründen, die nicht vom Fa. Tooldesign zu vertreten sind, ist dieser berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden bei sich oder einem Dritten einzulagern. Die entsprechenden Lieferverpflichtungen der Fa. Tooldesign gelten hiermit als erfüllt.
Zahlung, Verrechnung, Verzugszinsen:
Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen netto zu begleichen. Abweichende Vereinbarungen der Parteien bleiben vorbehalten.
Die Verrechnung von Gegenforderungen jeder Art ist, sofern nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt, ausgeschlossen.
Die Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fa. Tooldesign gestattet.
Der Kunde gerät nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne, dass dafür eine Mahnung von Fa. Tooldesign nötig ist.
Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Tilgung aller jeweils offenen Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung, Eigentum der Fa. Tooldesign. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die weiterverkaufte Lieferung und auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung, sei es ganz oder teilweise, in Verzug, so werden alle gegenüber Fa. Tooldesign bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solche aus anderen Verträgen, sofort fällig. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn die Eröffnung eines gerichtlichen Nachlass-, Konkurs- oder vergleichbaren Verfahrens über sein Vermögen beantragt oder beschlossen wird, sowie wenn sonstige Umstände bekannt werden, die drohen, zur Zahlungsunfähigkeit des Kunden zu führen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Fa. Tooldesign weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag ganz oder teilweise verweigern oder von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist für die von Fa. Tooldesign gelieferten Produkte beträgt 6 Monate gerechnet ab Gefahrübergang, soweit nicht gegenseitig besondere Gewährleitungsfristen vereinbart sind in Form von Schusszahlgarantie über eine bestimmte Laufzeit.
Mängel der Ware müssen der Fa. Tooldesign unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Offene Mängel müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Übergabe gerügt werden. Versteckte Mängel sind sofort, jedoch spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen, nachdem sie erkannt worden sind oder hätten erkannt werden können, geltend zu machen. Geschieht dies nicht, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verwirkt.
Im Falle einer mangelhaften Leistung liefert die Fa. Tooldesign nach seiner Wahl kostenlos Ersatz, bessert nach oder gewährt einen angemessenen Preisnachlass. Ist auch die Ersatzlieferung oder Nachbesserung mangelhaft, kann der Kunde einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Vertragsauflösung, sind ausgeschlossen.
Verschleiß oder Abnutzung in gewöhnlichem Umfang zieht keine Gewährleistungsansprüche nach sich.
Haftung:
Die Fa. Tooldesign haftet ausschließlich bei nachgewiesenem Verschulden und dies maximal in Höhe der jeweiligen Haftpflichtversicherungsleistung. Das Bestehen einer seinem Geschäftsrisiko angemessenen Produkthaftpflichtversicherung weist die Fa. Tooldesign auf Verlangen nach.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Weiterverarbeitung, Montage, Inbetriebnahme und Benutzung der gelieferten Produkte ist jede Haftung von der Fa. Tooldesign ausgeschlossen.
Beide Parteien verpflichten sich dem Grundsatz der Schadensminimierung.
Schutzrechte:
Die Fa. Tooldesign ist und bleibt Inhaber und Eigentümer aller gewerblichen Schutzrechte. Bei Aufträgen, deren Ausführung Entwicklungsleistungen umfassen, ist und bleibt der die Fa. Tooldesign der alleinige Berechtigte am Entwicklungsergebnis, einschließlich aller Konzepte, Zeichnungen, Muster, Ideen, Software, Dokumentationen sowie aller sonstigen Unterlagen und aller sich darauf beziehenden oder darauf angemeldeten gewerblichen Schutzrechte.
Der Fa. Tooldesign überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt. Sonst ist er berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. Diese Verpflichtung gilt für den Besteller entsprechend. Der zur Vernichtung Berechtigte hat den Vertragspartner von seiner Vernichtungsabsicht rechtzeitig vorher zu informieren.
Vertraulichkeit:
10.1.Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Fa. Tooldesign erhaltene vertrauliche Informationen geheim zu halten und nicht Dritten weiterzugeben. Dies gilt nicht für Informationen, welche allgemein zugänglich oder dem Kunden vorgängig rechtmäßig bekannt sind oder werden. Die Verpflichtung gilt weiter nicht für vertrauliche Informationen, die dem Kunden von einem befugten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden.
11.Anwendbares Recht, Gerichtsstand:
11.1.Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Dornbirn.
11.2.Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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